Preis/Kosten - Einzelreisende
zweiwöchige Standardreise
EUR 2300,--
1
zweiwöchige Standardreise inkl. spez. Reiseroute
auf Anfrage
1
dreiwöchige Standardreise
EUR 2900,--
1
dreiwöchige Standardreise inkl. spez. Reiseroute
auf Anfrage
1
Tagessatz
EUR 110,--
2
Einzelzimmerzuschlag LaoShan/Tag
EUR 12,-- bzw. 16,--
3
Verlängerung um eine Woche
EUR 550,--
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Preis/Kosten - Gruppenreisen
Spezielles Angebot auf Anfrage!!!
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Kinder unter 10 Jahren
kostenlos
4
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Anmeldungsformular als PDF
1 - Preis inklusive International/Domestic-Flug/Bahn, Lebenspflege-/Fortbildungsprogramm, Vollpension, Besichtigungen, Hotel in BeiJing. Nicht enthalten sind:Visa, Reiseruecktritts-/ Auslandskrankenversicherung, spezielle Besichtigungen, Behandlungen.
2 - Preis inklusive Lebenspflege-/Fortbildungsprogramm, Vollpension, Besichtigung. Nicht enthalten sind: Behandlungen, spezielle Besichtigungen.

3 - EUR 12,-- Einzelzimmer mit gemeinsamer Benutzung (max 2 Personen) von Dusche/WC. EUR 16,-- Einzimmer mit eigener Dusche/WC.
4 - Kostenlos für den Aufenthalt/Programm im LaoShan Zentrum unter Begleitung mind. eines Elternteils.


Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

bitte lesen die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch. Sie werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen uns, der Firma QingBo YangSheng ShanZhuang, QingDao/V.R.China, nachstehend LaoShan Zentrum genannt, und Ihnen zustande kommt.

1. Anmeldung, Bestätigung
1.1. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie dem LaoShan Zentrum den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies geschieht auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller Hinweise und Erläuterungen, die in dem, dem Reisegast zur Verfügung gestellten, Reiseprospekt enthalten sind und auf der Grundlage dieser Reisebedingungen. Die Anmeldung kann per Telefax erfolgen.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die Buchungsbestätigung vom LaoShan Zentrum zustande. Im Falle mündlicher Buchungsbestätigung erhalten Sie unverzüglich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übersandt.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vom LaoShan Zentrum vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie das LaoShan Zentrum die Annahme dieses neuen Angebots erklären. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung, durch Leistung einer Anzahlung, durch Leistung des (Rest)-Reisepreises oder durch Reiseantritt erfolgen.

2. Bezahlung
2.1. Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von mindestens EUR 1000,-- zu leisten, da wir selbst frühzeitig hohe Anzahlungen an unsere Leistungsträger überweisen.
2.2. Die Restzahlung ist entweder per Überweisung bis vor Reiseantritt oder in Bar nach Ankunft im LaoShan Zentrum zahlungsfällig.

3. Leistungen
3.1. Die Leistungsverpflichtung vom LaoShan Zentrum ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der vom LaoShan Zentrum erstellten Reiseausschreibung, unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt oder der Reisausschreibung enthaltenen Hinweise Erläuterungen.
3.2. Wird auf Ihren Wunsch vom LaoShan Zentrum ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung vom LaoShan Zentrum ausschließlich aus dem entsprechenden Angebot und/oder der entsprechenden Buchungsbestätigung.
3.3. Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit LaoShan Zentrum.
3.4. Leistungsträger (z.B. Seminarhäuser, Agenturen, Hotels, Transportunternehmen, Referenten, u.s.w.) und Reisebüros sind vom LaoShan Zentrum nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung vom LaoShan Zentrum hinausgehen oder im Wilderspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.5. Sollte ein Referent durch ernsthafte Gründe verhindert sein, ist LaoShan Zentrum berechtigt zum selben Thema gleichwertigen Ersatz zu stellen.

4. Rückritt durch den Kunden
4.1. Sie können jederzeit vor Beginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei LaoShan Zentrum Ihnen wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. LaoShan Zentrum stehen im Fall des Rücktrittes folgende pauschale Entschädigungen zu, bei deren Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt sind:
ab 50. Tag bis 30. Tag vor Reisantritt 10% des Reisepreises
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisantritt 25% des Reisepreises
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisantritt 35% des Reisepreises
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisantritt 45% des Reisepreises
ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reisantritt 70% des Reisepreises
4.3. Bei Absage am Tag des Reisebeginns ist der gesamte Reisepreis ohne Abzug fällig. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
4.4. Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei Durchführung der Reise durch eine andere Person ersetzen lassen, falls dies buchungstechnisch möglich ist. Durch die Umbuchung entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten. Falls diese Person den Reiseerfordernissen aus irgend einem Grund nicht genügt, ist LaoShan Zentrum berechtigt den Wechsel der Person abzulehnen. Die entsprechenden Rücktrittskosten gehen dann zu Ihren Lasten.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom LaoShan Zentrum zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht ein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.

6. Rücktritt und Kündigung durch das LaoShan Zentrum
6.1. Das LaoShan Zentrum kann bei Nichterreichen einer in der konkreten oder allgemeinen Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) das LaoShan Zentrum ist verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. b) Ein Rücktritt vom LaoShan Zentrum später als 14 Tage vor Reisenbeginn ist nicht zulässig. c) Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn LaoShan Zentrum in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber LaoShan Zentrum zu machen. d) Nehmen Sie nicht an einer Ersatzreise teil, erhalten Sie an LaoShan Zentrum bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet. e) Falls LaoShan Zentrum bereit und in der Lage ist, die Reise trotz Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl aber zu geänderten Konditionen durchzuführen, so unterrichtet sie Sie gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung hiervon und teilt die geänderten Konditionen (abweichende Preise, Reisedaten usw.) mit. Ihnen steht es frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben hierdurch unberührt. Stimmen Sie diesem neuen Angebot zu, kommt auf dieser Grundlage ein neuer Reisevertrag zustande. Ziff. 1.4. Satz 3 gilt entsprechend.

7. Obliegenheiten des Reisenden/Kündigung durch den Reisenden
7.1. Jeder Teilnehmer an Seminaren trägt selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln, sowohl während der Kurse, als auch in der Freizeit. Etwaige Krankheiten müssen dem Kursleiter vor Beginn des Kurses mitgeteilt werden. Auch die Reise zum Kursart wird selbstverantwortlich bestritten. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um an einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden niedrig zu halten.
7.2. Die sich aus §651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen in das LaoShan Zentrum dahingehend konkretisiert, dass Sie verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich der vom LaoShan Zentrum beauftragten Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlagen. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, soweit das möglich ist. Die Reiseleitung ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz anzuerkennen.
7.3. Ist vom LaoShan Zentrum keine Reisleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so sind Sie verpflichtet, LaoShan Zentrum direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit dem LaoShan Zentrum kann unter der im Reiseprospekt angegebenen Adressen aufgenommen werden.
7.4. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.
7.5. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
7.6. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem LaoShan Zentrum erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündung ist jedoch erst zulässig, wenn LaoShan Zentrum bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von LaoShan Zentrum oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Reisenvertrags durch Sie, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach dem §§ 651 e Abs. 3 und 4BGB. Die Vorschrift des §651 i BGB bleibt hiervon unberührt.
7.7. Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach §651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit dem LaoShan Zentrum abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert und erweitert: a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag, bzw. den vom LaoShan Zentrum erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber LaoShan Zentrum direkt geltend zu machen. b) die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber LaoShan Zentrum erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. c) Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. d) die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist bleiben durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

8. Verjährung, Abtretungsverbot
8.1. Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber LaoShan Zentrum gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor – und nachvertraglichen Pflichten und den Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Die gesetzliche Regelung des §651 g Abs. 2 BGB über die Hemmung der Verjährungsfrist bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
8.2. Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossenen deren gerichtliche Geltendmachung von Dritten im eigenen Namen.

9. Sonstiges
9.1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.
9.2. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck – und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen des Reiseprogramms aus technischen Gründen oder höherer Gewalt bleiben vorbehalten.